Insolvenz: Insolvenzrecht und Gerechtigkeit

Die Schaffung der Möglichkeit der Beantragung einer Privatinsolvenz im Jahre 1999 war für die bis dahin fast völlig schutzlos dastehenden Schuldner eine erhebliche Erleichterung für den Ausweg aus einer persönlichen Überschuldung. Allein im vergangenen Jahr 2013 beantragten fast 160.000 Deutsche die Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens. Für den Schuldner ist es nach der bestehenden Gesetzeslage nach wie vor mit erheblichsten Einschnitten in seine persönliche Lebensführung möglich, über einen Zeitraum von derzeit sechs Jahren (Wohlverhaltensphase) sich mit dem Nötigsten zu begnügen, um in möglichst großem Umfang die Forderungen seiner Gläubiger zu bedienen. (mehr …)