Wir vertreten Sie bei der Regulierung der Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall gegenüber der Haftpflichtversicherung de Unfallgegners. Zudem beraten und vertreten wir Sie bei der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter.
Dazu zählen unter anderem:
- Reparaturkosten/Wiederbeschaffungsaufwand
- Sachverständigenkosten
- Nutzungsentschädigung/Mietwagenkosten
- An- und Abmeldekosten
- Nebenkosten
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
Wir übernehmen Ihre Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitssachen. Überdies beraten wir Sie gern auch in Fragen des Fahrerlaubnisrechts (Entzug, Neuerteilung, Umschreibung) und bei der Inanspruchnahme Ihrer Vollkaskoversicherung.