Tradition seit 1968 Kanzlei im Herzen der Spandauer Altstadt 1968wurde unsere Kanzlei von Dietrich Irgang, Rechtsanwalt a.D. und Notar a.D. im Herzen der Spandauer Altstadt gegründet. Mit profunder Sachkenntnis und großem Engagement setzte er sich als kantiger Rechtsanwalt für seine Mandanten ein. Diese jahrzehntelange Tradition unseres renommierten Kanzleigründers haben wir bis heute beibehalten.1993trat Herr Assessor jur. Rainer Hebenstreit als junger Rechtsanwalt zunächst als Angestellter in die Kanzlei ein.1997wurde die Sozietät Irgang & Hebenstreit, Notar und Rechtsanwälte gegründet.2000schloss sich Rechtsanwalt Martin Renke der Kanzlei an. Rechtsanwalt Hebenstreit wurde unter einer Vielzahl von Bewerbern wegen seiner persönlichen und fachlichen Eignung durch den Präsidenten des Landgerichts Berlin zum Notar bestellt. Die Sozietät firmiert nun unter Irgang · Hebenstreit · Renke, Rechtsanwälte und Notare.2001-2003Rechtsanwalt und Notar Hebenstreit wird wegen des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen durch die Rechtsanwaltskammer Berlin die Fachanwaltsbezeichnung: „Fachanwalt für Familienrecht“ (2001) und „Fachanwalt für Erbrecht“ (2006) verliehen.2006-2009Rechtsanwalt Renke wird wegen des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen durch die Rechtsanwaltskammer Berlin die Fachanwaltsbezeichnung: „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ (2006) und „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ (2009) verliehen.seit 2016Vertrauen und Kompetenz, Qualität und Zuverlässigkeit – diese Werte bestimmen von Beginn an unser Handeln und die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Zahlreiche von ihnen beraten und vertreten wir mittlerweile seit vielen Jahrzehnten.