Compliance ist in der heutigen Wirtschaftswelt ein bekannter Begriff. Es fordert die Einhaltung von Gesetzen, Regelungen und einer ethischen Grundhaltung, d.h. Compliance entsteht durch Handeln und die persönliche Einstellung von Menschen, die in Organisationen wirken. Complianceverstöße können fahrlässig aus Unwissenheit um juristische Erfordernisse oder vorsätzlich, z. B. zur Befriedigung persönlicher Interessen geschehen.
Allgemein besteht Einigkeit darin, dass in Unternehmen neben den klassischen wirtschaftlichen Risiken Comliance-Risiken durch Verletzung von bestehenden Gesetzen oder internen Richtlinien entstehen, die bestandgefährdende Ausmaße annehmen können.
Die Konsequenzen für Aufsichtsräte, Vorstände bzw. Geschäftsführer sowie für die Führungskräfte und Mitarbeiter, welchen ein Complianceverstoß nachgewiesen wurde, können durch ihre straf- und zivilrechtliche Haftung in erheblichem Maß bedrohlich für deren wirtschaftliche Existenz sein.
Eine rechtzeitige Risikofrüherkennung sowohl hinsichtlich der klassischen Unternehmensrisiken, als auch im Hinblick auf Compliance-Risiken ist daher zwingend elementarer Bestandteil einer vorausschauenden Unternehmensführung. Im Rahmen einer Risikoanalyse ist dabei festzustellen, welche Compliance-Risiken für ein Unternehmen überhaupt bestehen und ob bestehende Sicherungen im Unternehmen ausreichen, um präventiv gegen Complianceverstöße wirken zu können.
Neben den immer zahlreicher werdenden nationalen und internationalen Bestimmungen führt die zunehmende Verschärfung der Sanktionsmechanismen dazu, dass sowohl die Anzahl der Risiken als auch die Höhe möglicher Schäden ständig zunimmt. Die Identifikation und die spätere Steuerung von Compliance-Risiken ist daher ebenso Teil der operativen Verantwortung des Management eines Unternehmens, wie die Erfüllung seiner kurzfristigen betriebswirtschaftlichen und langfristigen strategischen Ziele. Letztlich ergeben sich für jeden Wirtschafts- und Organisationsbereich Sonderfragen, die betrachtet werden müssen.
Verstöße gegen Compliance-Regelungen stellen letztlich nichts anderes dar, als ein Verstoß gegen „Moral, Anständigkeit und Ehrlichkeit“ sowie „unfaires Verhalten“. Prominente Fälle wie die, des ehemaligen Präsidenten des FC Bayern München, Ulrich Hoeneß, der Treberhilfe in Berlin e. V. oder des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs e. V. (ADAC) zeigen, dass das gesellschaftliche Interesse riesig ist und nicht unterschätzt werden darf. Unternehmen und Organisationen, die sich ernsthaft mit Compliance auseinandergesetzt haben und dies durch ein Complianceprogramm, einen Code of Ethics oder anderes ausweisen, dürften mindestens eine bessere Reputation, wenn nicht einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Unternehmen haben, die das Thema vernachlässigen. Allein die Beschäftigung mit Compliance führt in der Regel dazu, dass Risiken erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Wird Compliance jedoch als Feigenblatt benutzt, so ist bei Bekanntwerden eines Verstoßes der Imageschaden wahrscheinlich um einiges höher.
Herr Rechtsanwalt und Notar Rainer Hebenstreit, MBA, hat sich im Rahmen eines aktuellen Projekts mit dem Thema „Compliance als gesellschaftlich relevantes Problem“ auseinandergesetzt. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund möglicher persönlicher Verantwortlichkeit von Aufsichtsräten, Vorständen oder Mitgliedern der Geschäftsführung bei Complianceverstößen, ist es notwendig, die Notwendigkeit die Thematik weiter zu beleuchten. Die Gesetzeslage (u. a. § 91 Abs. 2 AktienG, § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) aber auch der IDW-Prüfungsstandard IDW PS 980 zwingt zum Handeln. Lassen Sie sich von uns beraten.