Unternehmensnachfolge – vorweggenommene Erbfolge

Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge bei Einzelunternehmen, Personen, Gesellschaften und Kapitalgesellschaften erfordert frühzeitige Orientierung und Beratung. Ohne gesicherte Nachfolge wird der Bestand des Unternehmens gefährdet, das Personal verunsichert und die Kreditwürdigkeit bei den Banken in Frage gestellt. Einer wichtigsten Ratingpunkte nach Basel II ist die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Frühzeitig und nicht erst im hohem Alter kann nur empfohlen werden, eine qualifizierte Nachfolgeberatung in Anspruch zu nehmen. Dabei ist:

  • ein Nachfolgekonzept zu entwickeln,
  • ein Unternehmertestament zu initiieren,
  • der Ehevertrag zu überprüfen,
  • der Gesellschaftsvertrag anzupassen und
  • Vorsorge zu einer Minimierung der Steuerbelastung zu treffen.

Gleiches gilt im Privatvermögen. Hierbei gilt es Immobilien und andere Werte steuerneutral auf Abkömmlinge zu übertragen, ohne Ertragssteuern und Erbschaftssteuern auszulösen.

Der Regelfall der Unternehmensnachfolge ist die familieninterne Nachfolge. Dabei steht die Unternehmenskontinuität und Sicherung der Unternehmensführung im Vordergrund. Nach Möglichkeit soll der geeigneste Erbe das Unternehmen übernehmen. Andere Erben sollen abgefunden werden. Erbengemeinschaften oder die Aufspaltung eines Gesellschafterkreises in zahlreiche Familienstämme sollen vermieden werden. In vielen Familien wird mittlerweile seit der Stiftungsreform 2002 auch die Beteiligung einer Stiftung im Rahmen der Unternehmensnachfolge in Erwägung gezogen.

Neben der familieninternen Nachfolge gibt es auch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten der externen Nachfolge. Betriebsverpachtungen, Management buy out oder der Verkauf an Betriebsfremde sind oft – auch aus der Not mangels Finden eines familieninternen Nachfolgers – gewählte Möglichkeiten.

Beratungsziel ist das Entwickeln einer optimalen Gestaltung und das Abklopfen der Fehlerrisiken. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch bei Rechtsanwalt und Notar Rainer Hebenstreit, MBA.