Unsere Kanzlei bietet Ihnen Rechtsberatung und -vertretung auf unterschiedlichen Rechtsgebieten an. Die Schwerpunkte und Dienstleistungen unserer Kanzlei sind unter anderem:
Was können wir für Sie tun?
Arbeitsrecht
Wir vertreten und beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Fragen des Kündigungsschutzes, von Abmahnungen, Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, Prüfung von Arbeitszeugnissen, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrechts.
Bau- und Architektenrecht
Außergerichtlich und gerichtlich vertreten wir Sie als Bauunternehmer oder Privatperson in allen Fragen des Rechtsgebiets, insbesondere bei der Prüfung von Bauverträgen (BGB, VOB), Vertragsabwicklung (Kündigung, Vertragsstrafe etc.), Gewährleistungsansprüche (Baumängel), Beweissicherungsverfahren, Vertretung in Bauprozessen.
Rechtsrat sollte so früh wie möglich eingeholt werden, am besten schon vor Vertragsabschluss.
Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge, z. B.
- Beratung, Gestaltung und Entwurf von Testamenten und Erbverträgen
- Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche aus Testament, Erbvertrag, gesetzlichen
Erbrecht und Pflichtteilsrecht
- vorweggenommene Erbfolge, Schenkung, Verträge zugunsten Dritter u. a.
- Haftung von Erben oder Erbengemeinschaften für Schulden aus dem Nachlass
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassauseinandersetzungen
- prozessuale Geltendmachung von Rechten und Pflichten, Prozessprognosen
- Erbschaftssteuer
Familienrecht
Im Bereicht des Ehe- und Familienrechts stehen wir Ihnen bei allen Problemen im Zusammenhang mit den ehelichen und nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaften gern zur Seite, insbesondere durch:
- Rechtsberatung vor und nach der Eheschließung
- Ehescheidung und Aufhebung der Ehe
- Unterhaltsrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Vertretung in den Bereichen Sorgerecht und Umgangsrecht
Unser Ziel ist, soweit irgendmöglich eine einvernehmliche Regelung für alle Beteiligten herbeizuführen. Unsere Beratung/Vertretung zielt daher zunächst auf die Vermeidung kostenintensiver, langwieriger und nervenraubender Verfahren ab. Falls es jedoch notwendig sein sollte, wissen wir Ihre Interessen dennoch mit der gebotenen Konsequenz gerichtlich durchzusetzen.
Forderungsinkasso
Auf Grund zunehmender Verschlechterung allgemeiner Zahlungsmoral ist ein straffes Forderungsmanagement bei der Überwachung und Einforderung von Außenständen unverzichtbar. Nur eine schnelle und effektive Forderungsverfolgung sichert den gewünschten Erfolg und vermindert das Forderungsausfallrisiko. Als Rechtsanwaltskanzlei können wir Ihnen den Vorteil eines idealen Forderungsmanagements aus einer Hand bieten. Dabei stehen Ihnen folgende Dienstleistungen zur Verfügung:
- Mahnung von Gläubigern
- Abwicklung von Teilzahlungs- und Ratenzahlungen
- Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
- Führung von Zahlungsklagen
- Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen
Der Service aus einer Hand erspart Ihnen dabei viel Aufwand und zusätzliche Kosten. Wenn Sie die Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Medizinrecht
Für alle Fälle von ärztlichen Behandlungs- und Kunstfehlern, insbesondere für die Einleitung und Durchführung umfangreicher Verfahren vor den Schlichtungsfällen und allen Instanzgerichten der Zivilgerichtsbarkeit stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Bei der Bearbeitung der Sachverhalte legen wir vor allem Wert auf die realistische Einschätzung Ihrer Chancen als Patient, eine zügige und kompetente Bearbeitung und die optimale Betreuung während des Verfahrens. Ihnen als Patient, der sich sowohl den gesundheitlichen Problemen als auch der Durchsetzung seiner Ansprüch gegenüber sieht, soll dadurch eine effiziente Hilfe und juristische Begleitung zuteil werden.
Mietrecht
Wir beraten Sie gern in rechtlichen Fragen des Wohnungs- und gewerblichen Mietrechts. Dies betrifft u.a. die Vertragsgestaltung, der Kündigung des Mietverhältnisses, Räumung, Schönheitsreparaturen, Kautionsansprüche, Instandsetzungen, Mieterhöhungsverlangen u.v.a.m.
Notariat
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Tätigkeit des Notars gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält. Gesetzlich erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars in den folgenden Bereichen:
- Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.)
- Ehe, Partnerschaft und Familie (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption etc.)
- Erbe und Schenkung (Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.)
- Unternehmen (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldung etc.)
- Vorsorgevollmacht (Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung)
- Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation (Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.)
Ihr zuständiger Notar: Rainer Hebenstreit
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Wir beraten und vertreten Sie sowohl im Ermittlungsverfahren (Akteneinsicht, Schutzschrift, Begleitung bei Vernehmungen, etc.) als auch in der Hauptverhandlung oder in Berufungs- bzw. Revisionsverfahren.
Verkehrsrecht
Wir vertreten Sie bei der Regulierung der Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche (Reparaturkosten/ Wiederbeschaffungsaufwand, Sachverständigenkosten, Nutzungsentschädigung/Mietwagenkosten, An- und Abmeldekosten, Nebenkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld u.a.) nach einem Verkehrsunfall gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, beraten Sie bei der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter nach einem Verkehrsunfall und übernehmen Ihre Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitssachen. Überdies beraten wir Sie gern auch in Fragen des Fahrerlaubnisrechts und bei der Inanspruchnahme Ihrer Vollkaskoversicherung.

