Notariat
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Tätigkeit des Notars gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält. Gesetzlich erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars in den folgenden Bereichen:
- Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.)
- Ehe, Partnerschaft und Familie (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption etc.)
- Erbe und Schenkung (Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.)
- Unternehmen (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldung etc.)
- Vorsorgevollmacht (Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung)
- Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation (Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.)
Ihr zuständiger Notar: Rainer Hebenstreit

