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Mediation - eine gute Alternative zum Streit vor Gericht

10. Mai 2010

Vor dem Hintergrund von Bemühungen auf europäischer Ebene Mediation und sonstige Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung zu fördern und verstärkt zur Anwendung zu bringen, hat der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 135 FGG (das neue Familienverfahrensrecht gilt seit dem 01.09.2009) den Gedanken einer Schlichtung und Einigung außerhalb des Streitgerichts ausdrücklich betont. Dem Familiengericht wird im Scheidungsverfahren die Möglichkeit eröffnet, die Ehegatten zunächst darauf zu verweisen, einzeln oder gemeinsam an einem Informationsgespräch über Mediation teilzunehmen. Bislang gibt es in Deutschland noch kein Mediationsgesetz. Im Zuge der Umsetzung der Europäischen Mediationsrichtlinie ist die Verabschiedung eines solchen bis Mitte 2011 jedoch zu erwarten.

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Die Aufgabe eines Mediators ist es, die Interessen der Beteiligten herauszuarbeiten, um ihnen zu ermöglichen, eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Mediatoren moderieren allparteilich, d. h. sie sind keine Interessenvertreter. Gerade in Familiensachen ist eine Mediation oft die bessere Alternative zu Prozessen, weil sich Eheleute nicht “auf nimmer wiedersehen” trennen, sondern häufig über gemeinsame Kinder ihr Leben lang verbunden bleiben.

Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, welches in fünf Phasen unterteilt wird:

1. Phase

Es wird geklärt, ob die Beteiligten die Mediation als Möglichkeit sehen, ihren Konflikt oder ihre Konflikte zu lösen.

2. Phase

Es werden die Themen gesammelt, über die die Beteiligten sprechen möchten. Dabei wird noch nicht in die Diskussion eingestiegen. Die Reihenfolge der Themen ist festzulegen, ohne dass damit eine Bewertung der Wichtigkeit vorgenommen wird.

3. Phase

Es werden nun die Interessen für das erste Thema herausgearbeitet.

4. Phase

Lösungsvorschläge werden im Wege eines Brainstormings gesammelt, gewertet und eine erste Lösung herausgearbeitet.

Auf diese Weise werden alle Themen gesprochen.

5. Phase

Es wird eine abschließende Vereinbarung geschlossen. Der Anwaltsmediator hat dabei den Vorteil, dass er genau weiß, worauf es bei der Formulierung von Vereinbarungen ankommt. Wenn nötig, wird der Mediator darauf hinweisen, dass jeder die Vereinbarung vor Unterzeichnung noch von einem Anwalt überprüfen lassen kann.

In unserer Kanzlei werden Mediationsverfahren durch Rechtsanwalt und Notar Rainer Hebenstreit durchgeführt. Bitte wenden Sie sich bei entsprechenden Wünschen und Fragen an uns.

- Hebenstreit & Renke
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