Familienrecht
Im Bereicht des Ehe- und Familienrechts stehen wir Ihnen bei allen Problemen im Zusammenhang mit den ehelichen und nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaften gern zur Seite, insbesondere durch:
- Rechtsberatung vor und nach der Eheschließung
- Ehescheidung und Aufhebung der Ehe
- Unterhaltsrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Vertretung in den Bereichen Sorgerecht und Umgangsrecht
Unser Ziel ist, soweit irgendmöglich eine einvernehmliche Regelung für alle Beteiligten herbeizuführen. Unsere Beratung/Vertretung zielt daher zunächst auf die Vermeidung kostenintensiver, langwieriger und nervenraubender Verfahren ab. Falls es jedoch notwendig sein sollte, wissen wir Ihre Interessen dennoch mit der gebotenen Konsequenz gerichtlich durchzusetzen.

