Bau- und Architektenrecht
Außergerichtlich und gerichtlich vertreten wir Sie als Bauunternehmer oder Privatperson in allen Fragen des Rechtsgebiets, insbesondere bei der Prüfung von Bauverträgen (BGB, VOB), Vertragsabwicklung (Kündigung, Vertragsstrafe etc.), Gewährleistungsansprüche (Baumängel), Beweissicherungsverfahren, Vertretung in Bauprozessen.
Rechtsrat sollte so früh wie möglich eingeholt werden, am besten schon vor Vertragsabschluss.

